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Fricke & Fricke Anwälte Partnerschaft

Kanzlei

Qualität

Seit der Gründung unserer Anwaltskanzlei im Jahre 1983 haben
wir uns auf das Familien- und das Sozialrecht spezialisiert.

Mit dem Erwerb der Fachanwaltsbezeichnungen „Fachanwalt für Familienrecht und Fachanwalt für Sozialrecht“ in den Jahren 1990, 1997 und 1999 ist diese Spezialisierung konsequent weiter geführt worden.

Durch regelmäßigen Besuch von Fortbildungsveranstaltungen tragen wir den jeweiligen Veränderungen in Rechtsprechung und Gesetzgebung Rechnung.

Dabei hat sich Rechtsanwalt Jörg Fricke in den letzten Jahren zusätzlich auf das Erbrecht spezialisiert. An dem Lehrgang zum Erwerb besonderer theoretischer Kenntnisse für den Erwerb der Fachanwaltsbezeichnung „Fachanwalt für Erbrecht“ hat er in der ersten Jahreshälfte des Jahres 2007 mit gutem Erfolg teilgenommen. Am 22.07.2008 hat der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Köln Herrn Rechtsanwalt Jörg Fricke gestattet, die Bezeichnung „Fachanwalt für Erbrecht“ zu führen.

Mandant

Fragestellungen, die das Familien- und Erbrecht sowie das Sozialrecht betreffen, entstehen häufig auf der Grundlage von komplizierten persönlichen Lebenssachverhalten.

Die erfolgreiche Lösung dieser Probleme erfordert Zeit.

Diese Zeit nehmen wir uns für Sie.

Unsere Mitarbeiterinnen sind jederzeit darum bemüht, kurzfristig für Sie geeignete telefonische oder persönliche Besprechungstermine zu vergeben.

Vernetzung

Die Zusammenarbeit mit Steuerberatern, einem Rentensachverständigen und einer Vermögensberaterin stellt sicher, dass wir nicht nur die juristische Problematik erfassen, sondern auch die wirtschaftlichen Auswirkungen Ihres Falles richtig einschätzen.

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