Fachanwalt für Ihre Scheidung - Fricke & Fricke
Fricke & Fricke Anwälte Partnerschaft

Fachanwalt für Ihre Scheidung

Sie und/oder Ihr Part­ner möchten sich schei­den lassen? Dann brauchen Sie anwaltlichen Bei­s­tand: Eine Schei­dung ohne Recht­san­walt ist gesetzlich gar nicht möglich.

Einen oder zwei Rechtsanwälte?

In einfach gelagerten Fällen, also vor allem, wenn sich die Partner in allem einig sind, ist eine Scheidung mit nur einem Rechtsanwalt möglich. Das bedeutet, dass der eine Partner den Rechtsanwalt beauftragt, während der andere Ehepartner ohne eigenen Anwalt der Scheidung zustimmt.

In der Regel empfiehlt es sich aber, dass  jeder Partner einen eigenen Rechtsanwalt beauftragt, der dann ausschließlich und kraft Gesetz parteiisch die jeweiligen rechtlichen Interessen seines Mandanten vertritt.

A propos: Aus Gründen des Mandantenschutzes ist es rechtlich auch nicht möglich, dass der eine Ehepartner Frau Rechtsanwältin Fricke beauftragt und der andere Ehepartner Herrn Rechtsanwalt Fricke.

Wie läuft das mit der Scheidung?

Lassen Sie sich so früh wie möglich rechtlich beraten. Dann wissen Sie von Anfang an, was auf Sie zukommt und können Fehler vermeiden, die Sie vielleicht im Nachhinein teuer zu stehen kommen oder das Verfahren unnötig erschweren oder verzögern.

Erstberatung

Am besten vereinbaren Sie frühzeitig einen Termin zur Erstberatung: In einem persönlichen Gespräch besprechen Sie mit der Anwältin oder dem Anwalt die Besonderheiten Ihres Falles.

Umfassende rechtliche Beratung

Sie werden von Ihrer Anwältin bzw. Ihrem Anwalt umfassend rechtlich beraten. Das funktioniert dann am besten, wenn Sie alles ansprechen, was relevant ist.

Seien Sie unbesorgt: Rechtsanwälte unterliegen – ähnlich wie Ärzte – der Schweigepflicht. Dies gilt auch für die Mitarbeiter der Kanzlei.

Außergerichtliche Vertretung

Die Korrespondenz mit der Gegenseite, mit den Rentenversicherungsträgern, dem Jugendamt und allen anderen Stellen besorgt Ihre Anwältin bzw. Ihr Anwalt für Sie. Das erfolgt stets in enger Abstimmung mit Ihnen und Sie erhalten von allen Schriftstücken eine Kopie für Ihre Unterlagen.

Vertretung vor Gericht

Ihre Anwältin bzw. Ihr Anwalt vertritt Ihre rechtlichen Interessen vor Gericht.

Was ist bei der Scheidung alles zu berücksichtigen?

Im Scheidungsverfahren regelt das Gericht von Amts wegen den Versorgungsausgleich. Weiter kann mit der Scheidung auf Antrag im sog. „Verbundverfahren“ alles geregelt werden, was rechtlich relevant ist:

Wie lange dauert eine Scheidung?

Sie kennen die Antwort: Das kommt darauf an. Aber selbst in sehr einfach gelagerten Fällen gehen erfahrungsgemäß immer mehrere Wochen ins Land, bis wir einen Termin vor dem zuständigen Amtsgericht bekommen.

Wenn Sie Ihr Verfahren beschleunigen wollen, sollten Sie jetzt keine Zeit verlieren und schnell alle Voraussetzungen klären.

Wo findet die Beratung statt?

Die Kan­zlei unter­hält Büros in Zülpich und in Erft­stadt, d. h. Sie kön­nen mit bei­den Anwäl­ten ganz nach Belieben in Zülpich oder in  Erft­stadt Besprechung­ster­mine vere­in­baren.

Was kostet Sie der Rechtsbeistand?

Die anwaltlichen Kosten sind gesetzlich geregelt. So kostet die Erstberatung  in der Regel 226 € (190 € zuzügl. Mehrwehrtsteuer). Welche Kosten darüber hinaus anfallen, hängt vom Einzelfall ab.

Hinweis: Sie erfahren immer vorab von Ihrer Anwältin bzw. Ihrem Anwalt, welche Kosten Ihnen entstehen. D. h. Sie wissen genau, worauf Sie sich einlassen und erleben keine Überraschungen.

Vereinbaren Sie jetzt einen Termin!

Rufen Sie jetzt in der Kanzlei an und vereinbaren Sie einen Termin. Oder nutzen Sie das Online-Kontaktformular.

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