Titulierungsinteresse des Unterhaltsgläubigers | Fricke & Fricke | Erftstadt - Zülpich
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Titulierungsinteresse des Unterhaltsgläubigers

BGH, Urteil vom 02.12.2009 – XII ZB 207/08

Ein Unterhaltsschuldner, der nur Teilleistungen auf den geschuldeten Unterhalt erbringt, gibt auch dann Veranlassung für einen Zahlungsantrag auf den vollen Unterhalt, wenn er zuvor nicht zur Titulierung des freiwillig gezahlten Teils aufgefordert worden ist

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