Mediation | Fricke & Fricke | Erftstadt
Fricke & Fricke Anwälte Partnerschaft

Mediation

Mediation ist ein außergerichtliches Verfahren zur Lösung von Konflikten.

Gerade bei Trennungs- und Scheidungsangelegenheiten bietet sich dieses außergerichtliche Verfahren an.

Der Mediator ist neutral. In einem strukturierten Verfahren unterstützt er die Konfliktparteien mit Verhandlungs- und Kommunikationstechniken, eine eigenständige und tragfähige Lösung Ihres Konfliktes zu erarbeiten.

Rechtsanwältin Fricke arbeitet im Mediationsverfahren nicht als Rechtsanwältin, sondern als Mediatorin.

Im Mediationsverfahren geht es nicht darum, die Position eines Mandanten gegen die Position des „Gegners“ durchzusetzen, sondern es geht in der Mediation darum, die Interessen und Bedürfnisse der Beteiligten zu erforschen und die Kreativität der Konfliktparteien zu fördern, um eine für beide Medianten zufriedenstellende Lösung zu finden.

Die Frage nach der Rechtslage hat auch ihren Platz in der Mediation, jedoch ist das Recht nur einer von mehreren Bezugspunkten für eine mögliche Lösung. Recht ist nicht dasselbe wie Gerechtigkeit, sondern kann auch zu Ergebnissen führen, die von den Betroffenen als sehr unfair empfunden werden.

 

Gerade in familienrechtlichen Angelegenheiten führen Gerichtsverfahren häufig nicht zu optimalen und vor allen Dingen nicht zu nachhaltigen Lösungen. Hier hat sich das außergerichtliche Mediationsverfahren als Alternative zu Gerichtsprozessen bewährt. Die Medianten haben ihre Lösungen mit Unterstützung des Mediators selber erarbeitet, es handelt sich somit um die eigenen Lösungen der Beteiligten.

Darüber hinaus hat die Mediation den Vorteil, dass es in der Regel schneller zu Einigungen kommt, als in gerichtlichen Verfahren.

Die Dauer einer Mediation ist unterschiedlich und hängt von Art und Umfang der zu regelnden Probleme ab.

Durchschnittlich ist von 5 bis 10 Sitzungen a. 90 Minuten auszugehen.

Das Honorar beträgt pro Zeitstunde 160,00 € zzgl. Mehrwertsteuer.

Vor Beginn eines Mediationsverfahrens wird ausführlich die Methodik erörtert und ein Vertrag zwischen den Medianten und dem Mediator abgeschlossen.

Der Mediator unterliegt nach dem Gesetz der Schweigepflicht, zwischen den Beteiligten wird absolute Vertraulichkeit vertraglich vereinbart.

This entry was posted in .