Familienrecht | Fricke & Fricke | Erftstadt
Fricke & Fricke Anwälte Partnerschaft

Familienrecht

Die Rechtsanwälte Doris Fricke und Jörg Fricke sind seit mehr als 30 Jahren auf das Fam­i­lienrecht spezialisiert. Seit mehr als 20 Jahren sind beide Anwälte als Fachanwälte für Familienrecht besonders qualifiziert.

Sie haben die Wahl: Sowohl bei Fachanwältin Doris Fricke, als auch bei Fachanwalt Jörg Fricke sind Sie in allen familienrechtlichen Angelegenheiten in den besten Händen.

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Scheidung

Sie und/oder Ihr Partner möchten sich scheiden lassen? Dann brauchen Sie anwaltlichen Beistand: Eine Scheidung ohne Rechtsanwalt ist gesetzlich nicht möglich. … weiter

Versorgungsausgleich

Beim Versorgungsausgleich geht es um die Aufteilung der in der Ehe erworbenen Versorgungsanwartschaften.  Das Gericht führt den Versorgungsausgleich im Rahmen des Scheidungsverfahrens zwar von Amts wegen durch, in einigen Fällen sind aber Vereinbarungen der Eheleute zum Versorgungsausgleich sinnvoll.

Sorgerecht

Die Eltern gemeinsamer Kinder haben grundsätzlich das gemeinsame Sorgerecht. Regelungsbedarf besteht dann, wenn sie unterschiedliche Auffassungen bei der Ausübung des Sorgerechts haben.

Besuchsregelungen

Am besten klärt man frühzeitig alle Fragen, die mit den Besuchen der Kinder bei dem anderen Elternteil anfallen.

Unterhalt

Schon während der Trennung und auch nach rechtskräftiger Scheidung können Ansprüche gegenüber dem Partner bzw. Ex Partner auf Unterhalt bestehen, und zwar sowohl für den wirtschaftlich schwächeren Partner als auch für die Kinder. Der nacheheliche Ehegattenunterhalt kann unter bestimmten Voraussetzungen zeitlich befristet werden. Die Befristung ist im Einzelfall zu prüfen.

Vermögensauseinandersetzung und Zugewinn

Haben Sie notariell keinen anderweitigen Güterstand mit ihrem Ehepartner vereinbart, dann gilt für Sie der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Wie bei der Gütertrennung auch, so haben die Ehepartner getrennte Vermögen, die aber im Rahmen eines Scheidungsverfahrens ausgeglichen werden müssen. Dazu bedarf es aber zwingend eines Antrages bei Gericht. Für das Verfahren besteht Anwaltszwang.

Besteht Streit über die Aufteilung einer gemeinsamen Immobilie, sollte frühzeitig der freihändige Verkauf angestrebt werden. Ansonsten bleibt nur noch die Teilungsversteigerung bei Gericht.

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